Sicherheit von Drogenscreenings in der
Suchtstoffanalytik

In der Drogenanalytik kommen diverse Massnahmen – gemäss der in der Schweiz gültigen SCDAT-Richtlinie – zur Anwendung, um die Manipulation von Proben zu verhindern und die Korrektheit der Ergebnisse sicherzustellen.

Das Spezimen Urin wird aufgrund der langen Nachweisbarkeit am häufigsten als Untersuchungsmaterial eingesetzt. 

Sicherheit von Drogenscreenings in der Suchtstoffanalytik

Aufdecken von verdünnten
Urinproben

Das Verdünnen von Urinproben ist weit verbreitet. Ob und in welchem Ausmass eine Verdünnung stattgefunden hat, wird durch die Ermittlung des Creatinins beurteilt. Die eingesetzten Grenzwerte berücksichtigen sowohl ein normales Trinkverhalten als auch eine durchschnittlich repräsentative Muskelmasse. 

Ziel ist es, zu verhindern, dass ein möglicherweise positives Screening-Resultat durch die Verdünnung falsch negativ berichtet wird.

  • Proben mit einem Creatininwert > 2.0 mmol/L gelten als akzeptabel für den Drogentest und jedes Resultat wird mitgeteilt.
  • Proben ≤ 2.0 mmol/L sind für die Analyse nur bedingt geeignet, daher dürfen nur positive Resultate mitgeteilt werden.
    Negative Resultate werden nicht auf dem Befund berichtet, sondern als «nicht valide» eingestuft. 

Dies geschieht, da aufgrund der Verdünnung der Probe ein falsch negatives Resultat nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Im Fall, dass ein tiefes Creatininergebnis klinisch plausibel ist, z. B. geringe Muskelmasse, ist eine Rückmeldung an das Labor erforderlich.

Das Spezimen Urin wird aufgrund der langen Nachweisbarkeit am häufigsten als Untersuchungsmaterial eingesetzt. Drogenscreenings in der Suchtstoffanalytik

«Sample-Check» überprüft
Proben-Manipulation

Seltener werden Urinproben durch die Beimischung bestimmter chemischer Substanzen, wie z. B. Bleich- oder Reinigungsmittel, Essig, etc., manipuliert, um ein negatives Testergebnis zu erwirken. Diese Produkte sind im Handel verfügbar. Durch die Zugabe von Chemikalien können nachzuweisende Drogenbestandteile zerstört oder immunologische Testreagenzien in ihrer Funktionsweise gestört werden.

Mittels «Sample Check» wird jede Urinprobe auf ihre Integrität und mögliche Verfälschung überprüft.

  • Proben mit «Sample Check-Werten» zwischen 85–105 % gelten als unauffällig und folglich als akzeptabel für den Drogentest.
  • Bei Wertelagen < 85 % oder >105 % kann eine Verfälschung nicht ausgeschlossen werden. Die Proben sind für die Analyse nur bedingt geeignet. 

Deshalb dürfen nur positive Resultate mitgeteilt werden. Negative Resultate werden nicht auf dem Befund berichtet. Falls die Verfälschung als nicht problematisch eingeschätzt wird, ist eine Rückmeldung an das Labor erbeten.

Möglichkeiten und Grenzen der Drogenscreenings

Bei positiven oder fragwürdigen Analyseergebnissen sowie auffälligen «Verdünnungen» oder «Verfälschungen» können massenspektrometrische Bestätigungsanalysen angefordert werden. Diese berichten, im Gegensatz zu immunologischen Screening-Analysen, jede gefundene Substanz und spezifizieren somit positive Gruppentests.

Bei jedem Auftrag werden entsprechende Rückstellproben bei -20° gelagert, um die Bestätigungsdiagnostik auch zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich zu machen

Fachperson

Dr. Nora Gibitz-Eisath
PD Dr. rer. nat. Christoph Seger

Für Ihre Fachfragen und Anliegen sind wir da: info@labordiagnostic.ch.

Literatur

Swiss Guidelines Committee for Drugs of Abuse Testing (SCDAT)
Richtlinien für die Suchtstoffanalytik. Vers DE 2022-12-06
Veröffentlichung: Webpage SCDAT
Link: https://www.scdat.ch/documents/SCDAT_Richtlinien_DE_20221206.pdf

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