
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das humanmedizinische Auftragslabor Labordiagnostic St.Gallen West AG
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem medizinischen Labor Labordiagnostic St.Gallen West AG, nachfolgend LDSGW genannt, und ihren Auftraggebern, d. h. einerseits medizinischen Zuweisern (z. B. medizinisches Fachpersonal, Ärzte, Kliniken, Spitäler) und andererseits Privatpersonen, welche direkt Leistungen des Labors in Anspruch nehmen (z. B. Blutabnahmen, «Selbstzahleranalysen»). Die AGB gelten für alle durch die LDSGW erbrachten Laboruntersuchungen, Dienstleistungen und Befundübermittlungen.
2. Leistungsumfang
Die LDSGW bietet medizinisch-diagnostische Analysen gemäss aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik an. Dazu zählen insbesondere die Bearbeitung der von Zuweisern eingesendeten Proben, die Durchführung von Blutentnahmen oder anderen Probenentnahmen direkt im Labor, sowie Selbstzahleranalysen (z. B. Präventions- oder Reiselaborscreenings) für Privatpersonen. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), dem Heilmittelgesetz (HMG), dem Datenschutzgesetz (DSG) und den einschlägigen internationalen und nationalen labormedizinischen Richtlinien (z. B. ISO 15189, KBMAL, QUALAB).
3. Auftragserteilung und Vertragsschluss
3.1 Für medizinische Zuweiser
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Zuweiser Probenmaterial eines Patienten übermittelt hat und/oder eine Analyse schriftlich, elektronisch oder telefonisch in Auftrag gegeben worden ist. Der Zuweiser sichert zu, über die notwendigen patientenbezogenen Einwilligungen und Informationen zu verfügen bzw. diese, soweit verlangt, dem Auftrag beigefügt zu haben. Er gibt mit dem Auftrag das Einverständnis des Patienten zur Auftragserteilung sowie zur für die Auftragsbearbeitung erforderliche Datenbearbeitung zum Ausdruck und bestätigt, den Patienten über den Inhalt des Auftrages aufgeklärt und beraten zu haben, sofern dies notwendig war.
3.2 Für Privatpersonen im Direktkontakt
Privatpersonen können Leistungen direkt im Labor in Anspruch nehmen (z. B. Blutabnahme, bestimmte Analysen). Der Auftrag wird ausschliesslich vor Ort im Rahmen der Auftragsabwicklung in Rechnung gestellt. Mit der Erteilung des Auftrages auf digitalem Weg oder vor Ort erklärt sich die Privatperson mit den AGB einverstanden. Die Privatperson bestätigen dabei insbesondere, ihre Identität korrekt angegeben zu haben, über die Art, den Zweck und die Kosten der gewünschten Leistungen informiert worden zu sein und mit der Bearbeitung ihrer Gesundheitsdaten gemäss Datenschutzrecht (siehe Punkt 7) einverstanden zu sein.
4. Probenübermittlung und Probenannahme
Der Zuweiser ist verantwortlich für die sachgemässe Entnahme, Kennzeichnung, Lagerung und den Transport der Proben sowie das korrekte und vollständige Ausfüllen digitaler oder analoger Laborformulare. Die Verantwortung am Transportweg erstreckt sich bis zur Übergabe an und Annahme durch die LDSGW oder an von der LDSGW beauftrage Firmen / Personen. Das Labor haftet nicht für mangelhafte oder unvollständige Proben, für unvollständig bezeichnete Proben oder für unvollständige Laboraufträge, die eine Analyse beeinträchtigen oder verunmöglichen. Das Labor behält sich vor, Proben zurückzuweisen, wenn zum Beispiel gesetzliche Vorschriften verletzt wurden, das Probenmaterial ungeeignet ist, die Zuordnung von Proben zu Patienten nicht möglich ist, Sicherheitsbedenken bestehen. Ab der tatsächlichen Probenannahme durch die LDSGW und bis zur Ablieferung des Befundes (siehe Punkt 6) durch die LDSGW trägt diese die Verantwortung für die Probe. Für Privatpersonen erfolgt die Probenentnahme durch geschultes Personal und unter Einhaltung medizinischer Sicherheitsstandards im Labor. Die Verantwortungsübernahme seitens LDSGW beginnt in diesem Fall mit der Probenentnahme.
5. Probenbearbeitung / Ausführung der Laborleistung
Die LDSGW ist verantwortlich für die sachgemässe Laboranalyse nach dem allgemein anerkannten, neuesten Stand der Technik, aktuellen medizinischen Erkenntnissen und den in der Schweiz üblichen Standards. Oberstes Ziel der Laboranalyse ist das Patientenwohl – die Diagnostik soll eine korrekte Grundlage für ärztliche Diagnose- und Therapieentscheidungen darstellen. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung können qualifizierte Dritte von der LDSGW beigezogen werden, diese können im Unterauftrag Analysen für die LDSGW durchführen.
6. Befunderstellung und -übermittlung
Labormedizinische Befunde werden nach fachlich und technisch einwandfreier Durchführung der Analyse erstellt. Die Ablieferung des Befundes an den Auftraggeber beschliesst den Auftrag. Privatpersonen im Direktkontakt erhalten die Befunde wie bei der Auftragserteilung vereinbart. Befunde aus Aufträgen von Zuweisern werden prinzipiell an den Zuweiser übermittelt. Dieser trägt die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Ergebnisse an den Patienten. Er kann das Labor ermächtigen, Patienten oder einem oder mehreren Bevollmächtigen eine Befundkopie zu übermitteln. Die Verantwortung für die korrekte Benennung dieser Kopie -Empfänger liegt beim Auftraggeber.
Die Übermittlung von Befunden an den Auftraggeber geschieht vorzugsweise über ein gesichertes, elektronisches Kommunikationssystem (z. B. LABtool, HIN), im PDF-Format oder auf dem Postweg. Wird unter der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eine telefonische oder sonstig mündliche Befundauskunft gegeben, gilt der postalisch oder im PDF-Format übermittelte Befund als massgebliche Benachrichtigung. Die Ablage der Befunde in auftraggeberseitigen Archivsystemen inklusive der damit möglicherweise verbundenen Datenverarbeitung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Die ärztliche Interpretation der Befunde obliegt dem Auftraggeber; die LDGSW kann diesen jedoch nach dem «Best-Effort-Prinzip» beraten.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Das Labor verpflichtet sich zur Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung über den Datenschutz (DSV) sowie ggf. der DSGVO, sofern anwendbar. Alle persönlichen Daten und medizinischen Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich im Rahmen des Auftrags oder bei gesetzlicher Verpflichtung. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung der LDSGW einsehbar.
8. Qualitätssicherung
Das Labor verpflichtet sich zur kontinuierlichen Qualitätssicherung gemäss den geltenden Rechtsvorschriften und Empfehlungen, insbesondere den Anforderungen von Swissmedic, FAMH und QUALAB unter der Berücksichtigung von ISO15189 und anderer einschlägiger Normen. Die LDSGW nimmt regelmässig an nationalen und internationalen Ringversuchen und externen Qualitätssicherungsprogrammen teil.
9. Vergütung und Rechnungsstellung
Schuldner der Vergütung ist – sofern nicht anders geregelt oder vorgeschrieben – der Patient. Die zur Abrechnung kommenden Tarife sind auf der Homepage der LDSGW (labordiagnostic.ch/analysen) einsehbar. Die Abrechnung erfolgt dabei gemäss der Analysenliste (AL) des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) / Bundesamts für Gesundheit (BAG), sofern der Patient in der Schweiz versichert und die beauftragte Leistung in der AL abgebildet ist sowie gemäss separater Vereinbarung für nicht von der AL erfasste Leistungen. Bei allen nicht in der Schweiz versicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung an den Patienten. Nehmen Privatpersonen diagnostische Dienstleistungen direkt in Anspruch, sind diese vor Ort zu bezahlen. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich das Labor vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu verrechnen.
10. Haftung
Die Zuweiser und die LDSGW stellen sicher, über alle erforderlichen Bewilligungen zu verfügen und führen ihre Arbeiten und Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, nach bestem Wissen und Gewissen und mit professioneller Sorgfalt aus. Die LDSGW haftet dabei ausschliesslich für unmittelbare Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Durchführung der Analysen entstanden sind. Für mittelbare Schäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Verzögerungen haftet das Labor nicht. Eine Haftung ist prinzipiell ausgeschlossen bei Fehlern durch fehlerhafte Probenentnahme oder -kennzeichnung, unsachgemässen Transport, sofern der Transport nicht durch die LDSGW veranlasst wurde, sowie unvollständige oder fehlerhafte Begleitdokumente.
11. Rücktritt, Storno, Nachforderungen
Ein Rücktritt vom Auftrag ist nur möglich, sofern noch keine Bearbeitung erfolgt ist. Bereits begonnene Analysen können vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Nachforderungen von Zusatzanalysen auf archivierten Proben sind nur innerhalb der Lagerfrist und nach medizinischer sowie technischer Prüfung möglich. Die entsprechenden Fristen sind auf der Homepage der LDSGW (labordiagnostic.ch/analysen) einsehbar.
12. Eigentum, Rechte an Informationen und Analyseergebnissen
Da medizinische Daten persönliche Daten sind, hat der Patient und die Privatperson das Recht, auf diese Informationen zuzugreifen und sie zu verwalten. Dies umfasst gemäss DSG / DSV auch das Recht auf Löschung dieser Daten, sofern nicht andere gesetzliche Regelungen diesem Recht entgegenstehen. Der Zuweiser erwirbt das Recht, das Analyseergebnis und den Befundbericht für die weitere Beratung und Behandlung des Patienten zu verwenden. Darüber hinaus erwirbt der Zuweiser keine Rechte. Eigentum und Rechte an Probenmaterialien, Informationen, Formularen, Methoden, Testresultaten und Befundberichten verbleiben bei der LDSGW. Restmaterialien von Proben können, falls im Einklang mit geltendem Recht, im Rahmen der betriebsinternen Qualitätssicherung anonymisiert zu weiteren Messungen herangezogen werden.
13. Änderung der AGB
Das Labor behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgeblich ist die Version, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft war. Vorgängige Versionen der AGB können bei der LDSGW angefordert werden.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Labors St.Gallen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
A0110/V1 November 2025

